Kündigung

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft im DBV kündigen wollen, so ist dies immer vor dem 23. eines Monats möglich. Senden Sie einfach eine Kündigung mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrem Geburtsjahr und der EDV-Nummer an die Mitgliederverwaltung oder nutzen Sie unser Online-Kontaktformular.

Bitte die Kündigung nicht per EINSCHREIBEN senden !!

Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Kündigung nur per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass bereits gezahlte Beiträge bzw. gerade eingezogene Beiträge nicht zurückerstattet werden. Der Bankeinzug wird immer frühestens ab dem 24. eines Monats zum 1. des Folgemonats erstellt. Durch das Sepa-Einzugsverfahren brauchen wir ca. 7 Tage bis zur Abbuchung am 1. des Monats.

Bei Kündigungen, die nach dem 23. eines Monats beim DBV eingehen, können wir die bereits intern eingezogenen Beiträge nicht mehr zurück erstatten.

Eingezogene Beiträge die einfach storniert werden, ahnden wir in Zukunft mit einer Weitergabe an unser Anwaltsbüro. Dadurch entstehen für Sie hohe Kosten die die 12.- Euro ( Jahresbeitrag ) nicht Wert sind.

Wir bitten Sie daher nicht zu stornieren ( es entstehen uns dadurch hohe Stornogebühren !! ), sondern sich telefonisch oder per E-Mail mit unserem Büro in Stadtbergen in Verbindung zu setzten. Vielen Dank !

 

Ihr DBV