| Mitgliedschaft |
„Im Vordergrund steht für Sie der Spaß am Bowlingspiel !“
Mitgliedschaft beim DBV
Die Mitgliedschaft beim DBV ist eine Einzelmitgliedschaft. Natürlich kann sich jedes Mitglied auf eigenen Wunsch einer Gruppierung (z.B. Verein, Club usw.) anschließen. Ebenso selbstverständlich sind so genannte „Mehrfachmitgliedschaften“ zu anderen Verbänden und Organisationen. Dies ist ein durch den Gesetzgeber verbrieftes Recht.
Wer kann Mitglied werden? Wie hoch ist der Beitrag? Wie kann man kündigen?
Mitglied kann jedermann ab dem vollendeten 5. Lebensjahr werden. Jugendliche bis inkl. 17 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. Sie sind sowohl beitrags- als auch gebührenfrei bis zu dem Jahr, in dem sie das 17. Lebensjahr vollendet haben.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr bezahlen einen Beitrag von 50 Cent im Monat (!).
Dieser Beitrag ist seit Gründung des Verbandes konstant geblieben! Bei der Erstanmeldung wird zusätzlich eine einmalige Gebühr in Höhe von 4 Euro erhoben. Als Form der Beitragszahlung ist ab dem 1. Verlängerungsjahr nur das jederzeit widerrufbare Lastschrifteinzugsverfahren möglich.
Langzeitarbeitslose sind vom Beitrag bis Rückkehr ins Arbeitsleben befreit. Nach Bezahlung eines vollen 12-Monatsbeitrages, kann man jederzeit kündigen. Postkarte genügt. Keine besondere Fristsetzung.
Falls Sie beim Kündigen die Absicht haben, eventuell irgendwann zum DBV zurückzukehren, bieten wir Ihnen das sogenannte "Parken" an. Das bedeutet, dass alle Ihre Daten in einer speziellen Datei des DBV "geparkt" werden. Es erfolgt keine Abbuchung, solange Sie nicht wieder aktives Mitglied beim DBV sein möchten. Der Vorteil liegt darin, dass Sie bei Wiedereintritt keine Aufnahmegebühr mehr zu zahlen haben. Also, überlegen Sie bei einer Kündigung, ob Sie eventuell bei uns "parken" wollen.
Übrigens, Ihre persönlichen Daten sind bei uns so sicher, wie das Gold in Fort Knox.
Sie können zum Beantragen einer Mitgliedschaft das Online-Formular nutzen.
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